Verkehrsentwicklung gesamtheitlicher steuern
Die Regierung des Kantons St.Gallen will die Entwicklung des öffentlichen und des privaten Verkehrs optimal aufeinander abstimmen. Als Basis dafür hat sie zuhanden des Kantonsrates eine Gesamtverkehrsstrategie verabschiedet. Diese dient künftig im Kanton St.Gallen als Grundlage für die Erarbeitung des Strassenbauprogramms wie auch des öV-Programms.
Der Fussgänger will sicher ans Ziel gelangen. Die Velofahrerin braucht Platz. Der Zugpassagier verlangt attraktive Verbindungen. Die Autofahrerin will verlässliche Strassen. Jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer hat andere Bedürfnisse. Diese stimmt die Regierung des Kantons St.Gallen in der Gesamtverkehrsstrategie (GVS SG) aufeinander ab.
Das 2013 von der Regierung genehmigte kantonale Raumkonzept bildet den zentralen Rahmen für die neue Gesamtverkehrsstrategie. Der Kanton St.Gallen soll vor allem dort wachsen, wo bereits jetzt die besten Voraussetzungen dafür bestehen. Das sind zum Beispiel zentrale und gut erschlossene Gemeinden und Ortsteile. Damit sollen weniger Strassen neu- oder ausgebaut und das vorhandene Angebot des öffentlichen Verkehrs besser genutzt werden.
Handlungsfelder und Oberzihle, keine Massnahmen
Die Gesamtverkehrsstrategie selbst legt keine Massnahmen fest. Sie definiert Handlungsfelder und gibt Hinweise für die Umsetzung von Massnahmen insbesondere im Strassenbauprogramm und im öV-Programm. Als Kernpunkt der Gesamtverkehrsstrategie legt die Regierung folgende vier Oberziele fest:
1. Erreichbar:
Die Erreichbarkeit innerhalb des Kantons und insbesondere der urbanen Verdichtungsräume wird auf dem heutigen Niveau sichergestellt. Die Erreichbarkeit nach aussen, insbesondere in Richtung Zürich und München, wird verbessert. Zur Erreichbarkeit tragen alle miteinander optimal vernetzten Verkehrsmittel bei.
2. Ökologisch:
Die verkehrsbedingte Belastung von Bevölkerung und natürlicher Umwelt sowie der Ressourcenverbrauch pro Kopf vermindern sich gegenüber heute.
3. Solidarisch und sicher:
Die Bedürfnisse aller Personen, insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, werden angemessen berücksichtigt. Die Verkehrssicherheit wird gegenüber heute erhöht.
4. Finanzierbar und wirtschaftlich:
Die langfristige Finanzierbarkeit des Gesamtverkehrssystems wird sichergestellt. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen des kantonalen Finanzmitteleinsatzes muss weiter erhöht werden.
Wie wir uns in Zukunft bewegen, hängt stark von den technologischen Entwicklungen ab. In der Gesamtverkehrsstrategie beschäftigt sich die Regierung deshalb mit aktuellen Trends wie Sharing-Angeboten für Autos und Velos, Digitalisierung, Elektromobilität oder selbstfahrenden Autos.
Der Kanton St.Gallen hat die Gesamtverkehrsstrategie zusammen mit Transportunternehmen, Verbänden und verkehrsnahen Organisationen, der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) sowie den Regionen erarbeitet. Die Bedürfnisse, Herausforderungen und Stossrichtungen sind dementsprechend für den gesamten Kanton, aber auch für die einzelnen Regionen dargelegt.
Strategische Grundlage für Kantonaler Richtplan, Strassenbauprogramm und ÖV-Programm
Die Gesamtverkehrsstrategie ist die strategische Grundlage für drei grosse bevorstehende Vorhaben: die Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans (Kapitel Verkehr), das 17. Strassenbauprogramm 2019-2023 und das 6. öV-Programm 2019-2023. Sie wird dem Kantonsrat mit dem 17. Strassenbauprogramm und dem 6. öV-Programm im nächsten Jahr vorgelegt.
Die Gesamtverkehrsstrategie des Kantons St. Gallen sowie das Equivalent des kantons Thurgau sind hier einsehbar.