Volksabstimmung über den Nationalstrassen- und Agglomerations-Fonds (NAF) vom 12. Februar 2017
Am 12. Februar 2017 entscheiden Volk und Stände über die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). An einer Medienkonferenz am letzten Montag, 12. Dezember 2016 erläuterte Bundesrätin Doris Leuthard im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und Städte die Haltung des Bunderats. Die UVEK-Vorsteherin betonte dabei die Wichtigkeit des NAF für eine langfristige Sicherung der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs. Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz sei wichtig, um die wachsende Mobilität zu bewältigen insbesondere in den Agglomerationen.
Städte und Agglomerationen gehören zu den wirtschaftlichen Motoren der Schweiz. Bevölkerung, Wirtschaft und Arbeitsplätze werden dort weiter wachsen und die Verkehrsinfrastrukturen belasten. Um die Leistungsfähigkeit zu erhalten, sind Investitionen nötig. Die Agglomerationen verfügen aber allein nicht über ausreichende finanzielle Mittel. Der Bund leistet deshalb im Rahmen der Agglomerationsprogramme aus dem Infrastrukturfonds Beiträge an ihre Verkehrsprojekte. Die noch verbleibenden Mittel von rund 230 Millionen Franken reichen für die dritte (und vierte) Generation von Agglomerationsprogrammen allerdings bei weitem nicht aus.
Um auch in Zukunft Projekte für den Agglomerationsverkehr unterstützen zu können und auch die Finanzierung der Nationalstrassen langfristig zu sichern, haben Bundesrat und Parlament den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) geschaffen. Dieser neue Fonds ist zeitlich unbefristet und auf Verfassungsstufe verankert, was eine Volksabstimmung voraussetzt. Er soll 2018 in Kraft treten.
NAF: Finanzierung langfristig sicherstellenDer NAF schafft die Grundlage, um die bewährten Agglomerationsprogramme weiterzuführen. Falls er abgelehnt würde, wäre die Realisierung zahlreicher Verkehrsvorhaben (Strasse, Bus, Tram, Fuss- und Velowege) ernsthaft in Frage gestellt. Das hätte zur Folge, dass das Verkehrsnetz immer häufiger an seine Grenzen käme: Busse würden noch voller, Staus auf den Strassen länger und für die Velofahrerinnen und Velofahrer könnten nicht genügend sichere, attraktive Verbindungen geschaffen werden.
Die Agglomerationsprogramme haben sich bewährt: Sie stärken die Wirtschafts- und Lebensräume der Schweiz. Bundesrat und Parlament wollen sie darum weiterführen und mit dem NAF für die dafür nötige Finanzierung sorgen.
- Die Mitfinanzierung von Verkehrsprojekten durch den Bund ist ein zentraler Faktor für den Erfolg der Agglomerationsprogramme. Kantone und Städte können die nötigen Investitionen häufig nicht allein stemmen. Angesichts des nach wie vor bestehenden Handlungsbedarfs halten Bundesrat und Parlament ein weiteres finanzielles Engagement des Bundes für nötig.
- Die Mittel für die Beiträge des Bundes an Agglomerationsprogramme sind fast vollständig ausgeschöpft und zudem bis 2027 befristet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes muss deshalb auf neue rechtliche Grundlagen gestellt werden, wie dies mit dem NAF geplant ist.
- Mit der NAF-Vorlage werden ausreichend Mittel zur Mitfinanzierung sichergestellt. Für Projekte in den Agglomerationen sollen in einer ersten Phase jährlich rund 390 Millionen Franken (nominal, inkl. Teuerung und Mehrwertsteuer) zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundes oder auf dem Faktenblatt.
Lesen Sie zudem auch unseren Beitrag über: Was ist ein Agglomerationsprogramm.