Leistungsvereinbarungen für Agglomerationsprogramme unterschrieben
Im Mai haben der Bund, der Kanton St.Gallen und die Regionen die letzte der vier Leistungsvereinbarungen für die Agglomerationsprogramme der zweiten Generation unterzeichnet. Mit 140 Millionen Franken leistet der Bund in den Jahren 2015 bis 2018 einen namhaften Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen im Kanton St.Gallen.
Die Agglomerationsprogramme werden in enger Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten, Gemeinden und Regionen sowie angrenzender Länder erarbeitet und alle vier Jahre angepasst. Mit den Agglomerationsprogrammen wird eine koordinierte Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft im funktionalen urbanen Raum angestrebt. Für die Finanzierung der Massnahmen hatten der Kanton St.Gallen und die Regionen Subventionen beim Bund beantragt.
Leistungsvereinbarungen verpflichten Kanton, Regionen und Gemeinden
Das Bundesparlament hat im letzten Jahr 140 Millionen Franken für die zweite Generation der St.Galler Agglomerationsprogramme von 2015 bis 2018 freigegeben. Damit werden 35 bis 40 Prozent der Gesamtkosten gedeckt. In die Agglomeration St.Gallen-Bodensee fliessen 79 Millionen Franken, in die Agglomeration Obersee 29 Millionen, in die Agglomeration Wil 24 Millionen und in die Agglomeration Werdenberg-Fürstentum Liechtenstein 8 Millionen. Nun haben der Bund, der Kanton und die Regionen die Leistungsvereinbarungen dafür unterzeichnet. Sie verpflichten die Vertragspartner, die Massnahmen gemäss Programm zu realisieren. Mit den Beiträgen des Bundes realisieren die Agglomerationen Massnahmen zugunsten des Fuss-, Velo- und Busverkehrs. Zudem sind Massnahmen im Bereich des motorisierten Individualverkehrs vorgesehen. Sie sollen dazu beitragen, die Verkehrsflüsse besser zu steuern und die Strassenräume mit Betriebs- und Gestaltungskonzepten aufzuwerten. Darüber hinaus werden nicht-infrastrukturelle Massnahmen im Bereich Siedlung, Landschaft oder Mobilitätsmanagement umgesetzt. Über den Umsetzungsstand ist dem Bund regelmässig Bericht zu erstatten.
Hohe Bundesbeiträge für den Langsamverkehr
Schweizweit fliessen 272 Millionen Franken an Bundesbeiträgen in Langsamverkehrsprojekte. Fast ein Vierteil davon, und zwar 67 Millionen Franken, erhalten die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme mit Beteiligung des Kantons St.Gallen. Damit können in den kommenden Jahren zusammen mit den Gemeinden rund 180 Millionen Franken in den Fuss- und Veloverkehr investiert werden. Unterstützt werden zum Beispiel neue und sichere Fuss- und Veloverbindungen, Signalisationen von Velorouten, Passerellen oder Veloabstellanlagen und Sanierungen von Fussgängerübergängen. Dank dem finanziellen Engagement von Bund, Kanton und Gemeinden können die Sicherheit, das Angebot und die Attraktivität im Fuss- und Veloverkehr in den nächsten Jahren einen Qualitätssprung erfahren. Der Kanton pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Geschäftsstellen der Agglomerationen, damit die einzelnen Projekte in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden können. Nach der nun unterzeichneten Leistungsvereinbarung wird die Stadt St.Gallen ab Anfang Juni mit der Realisierung des Sömmerliwegs als Fuss- und Velowegverbindung das erste Projekt des Agglomerationsprogramms der zweiten Generation beginnen.
Dritte Generation wird erarbeitet
Zurzeit arbeiten die Agglomerationen an der dritten Generation der Agglomerationsprogramme. Die Verkehrsprojekte, die heute mit B-Realisierungshorizont eingestuft sind, sollen konkretisiert werden. Um Fördergelder des Bundes zu erhalten, sollen die Projekte im Dezember 2016 als A-Projekte beim Bund eingereicht werden. Die Realisierung ist von 2019 bis 2022 geplant. Ausserdem werden die Themen Landschaft und Verkehrssicherheit vertieft. Nicht zuletzt werden die Siedlungsstrategien in Abstimmung zur Revision des kantonalen Richtplans überarbeitet.