Gutachten des Lärmgebührenmodells in Auftrag
Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes muss die Flughafen Zürich AG die Lärmgebühren für Passagierflugzeuge vor allem während der Nachtrandstunden anpassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat im Mai 2017 den Antrag des Flughafens in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Die Regio Wil hat gemeinsam mit der Region Ost das vorgeschlagene Modell bemängelt. Nun wird ein Gutachten des Lärmgebührenmodells erarbeitet.
Das von der Flughafen Zürich AG im Dezember 2014 vorgelegte Lärmgebührenmodell sieht Anpassungen in der Nachtzeit ab 21 Uhr sowie für die Morgenstunde zwischen 06.00 Uhr bis 07.00 Uhr vor. Diese Lärmgebührenzuschläge wurden deutlich höher als bisher angesetzt. Damit sollen die Fluggesellschaften zu einer möglichst zurückhaltenden Planung von Flugverbindungen in den Nachtrandzeiten sowie für den Einsatz lärmarmer Flugzeugtypen motiviert werden.
Die vorgeschlagenen, für eine Landung (oder auch einen Start) zu bezahlenden Lärmzuschläge sind jedoch viel zu klein, als dass sie eine irgendwie geartete Lenkungswirkung erzielen könnten. Ein schlagender Beweis für diese an sich schon ohne weiteres plausible Feststellung aufgrund der konkreten, tiefen Zahlen findet sich übrigens in der Stellungnahme der Swiss zum neu beantragten Tarif: Sie stellt dort nämlich fest: DieZuschläge werden bei der SWISS keine Flugplanänderung bewirken.
Der vorgeschlagene Mechanismus der Rückvergütung ist inakzeptabel. Er führt dazu, dass die meisten Flüge (und nicht die hubrelevanten) in den Nachtrandstunden den Anteil der Zuschläge, der jetzt erhöht werden soll, im Folgejahr wieder rückerstattet erhalten. Die Änderungen des neu vorgeschlagenen Lärmgebührentarifs gegenüber dem rechtswidrigen heute angewandten ist somit für die von der Rückerstattung profitierenden Fluggesellschaften irrelevant. Es entsteht für sie keine Änderung gegenüber dem heutigen ungeeigneten Tarif. Die Anpassung der Lärmgebührenordnung entlastet alle Flüge der Fluggesellschaften, welche die Bedingungen erfüllen (aktuell Swiss, Edelweiss, Thai), und nicht bloss die hubrelevanten Flüge, wie das vom BVGer-Urteil 30. Oktober 2013 verlangt resp. erlaubt wird (siehe Erwägung 7.5.3.1). Auch dieser grundsätzliche Mangel, welcher eben gerade die Lenkungswirkung aufhebt, muss beseitigt werden.
Das vorgeschlagene Modell der Lärmgebührentarife der Flughafen Zürich AG scheint auch bei den Behörden nicht restlos zu überzeugen. Anfang November wurde mittels Prozessleitende Verfügung ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dies soll bis im Frühling Aufschluss darüber geben, wie sich die Lärmgebühren auf den Flugverkehr und in wie fern sich diese auf den Flughafen Zürich als Hub auswirken. Gleichzeitig wurde die Wettbewerbskommission beauftragt das Lärmgebührenmodell zu beurteilen.
Region Ost
Die Region Ost ist ein Zusammenschluss der Exekutiven von 77 Gemeinden im Osten des Flughafens Zürich (Kantone Zürich, Thurgau und St. Gallen). Sie setzt sich für eine gerechte Fluglärmverteilung ein. Die Region Ost vertritt rund 506'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Präsidentin der Region Ost ist Barbara Günthard-Maier, Vorsteherin des Departements Sicherheit und Umwelt der Stadt Winterthur.
Die Regio Wil mit ihren 22 Gemeinden ist Mitglied der Region Ost.