Teilgenehmigung Betriebsreglement Flughafen Zürich AG
Die Flughafen Zürich AG muss ihr Betriebsreglement anpassen. Im Oktober 2013 unterbreitete diese dem BAZL einen Antrag für die Genehmigung dieses Reglements. Teil dieses Reglements ist das Lärmgebührenmodell. Aufgrund diverser Einsprachen gegen das vorgeschlagene Modell u.a. auch von der Regio Wil (eigenständig und als Mitglied der Region Ost) wird nun ein Gutachten über diesen Bestandteil des Betriebsreglements erarbeitet. Damit die Flughafen Zürich AG ihren Betrieb ungehindert weiter betreiben kann, wurde nun eine Teilgenehmigung des Betriebsreglements erlassen.
Die Region Ost hat die Teilgenehmigung für uns zusammengefasst. Die Teilgenehmigung bedeutet für die Region Ost im Wesentlichen:
- Mit der Teilgenehmigung kann die Flugsicherung die abfliegenden Flugzeuge nach 22 Uhr bei Bedarf bereits ab 5000 Fuss (1524 Meter) von den definierten Startrouten abweichen lassen; bisher war dies erst auf einer Höhe von 8000 Fuss (2438 Metern) erlaubt. Dies führt dazu, dass mehr Flugzeuge beim Start auf den Pisten 32 und 34 direkt nach rechts Richtung Osten abdrehen können, statt mit Linkskurve zurück über den Flughafen und erst dann Richtung Osten zu fliegen.In Ihren Einsprachen haben die Gemeinden diese neue Regelung abgelehnt. Wenn die Abflugrouten auch in der Nacht bereits bei 5000 ft auf Anweisung der Flugverkehrsleitung verlassen werden können, besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung in den sensiblen Nachtstunden durch einzelne Flüge geweckt wird.
- Die Abflugroute zu Ausflugpunkt Bodan ist neu und führt nördlich an Frauenfeld vorbei Richtung Bodensee. Die Abflugroute südlich am Flughafen vorbei wird aktuell nicht eingeführt wegen Kreuzungspunkten mit Anflügen aus dem Osten oder Süden, die vorläufig gleich bleiben wie bisher. Damit werden die Abflüge Richtung Osten mehrheitlich über den Nordosten führen es gibt keine Entlastung für den Osten. Dies ist vor allem für die Gemeinden im Kanton Thurgau und im Nordosten des Kantons Zürich eine grosse Enttäuschung. Winterthur wird hingegen durch den geänderten Verlauf der Abflugrouten entlastet
- Starts für schwere Flugzeuge dürfen neu am späten Abend auf Piste 32 erfolgen. Das Versprechen des Flughafens Zürich: weniger Verspätungen nach 23 Uhr!
Erfreulich ist die Auflage des BAZL: «Die FZAG hat eine Vorverlegung der letzten Slots am Abend zu prüfen. Sie hat dazu innert eines Jahres einen Bericht zu erstellen, in dem die betriebliche Machbarkeit, wirtschaftliche Tragbarkeit und die Wirkung auf die Lärmbelastung ausgewiesen und bewertet werden.»
Das Gutachten über das Lärmgebührenmodell ist noch hängig. Wir werden die Entwicklung mit Argusaugen beobachten. Wann das Betriebsreglement 2014 umgesetzt wird, ist nicht kommuniziert worden. Der Ball liegt beim Flughafen Zürich.