30.07.2018
Region Ost informiert
BAZL weist Flughafen Zürich in die Schranken
Region Ost begrüsst Einfrieren der Anzahl Starts und LandungenMitten in den Sommerferien kommuniziert das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Verfügung in Sachen Flughafen Zürich: Die Anzahl Landungen und Starts am späten Abend wird auf dem heutigen Stand eingefroren, damit die zulässige Fluglärmbelastung in Zukunft nicht noch stärker überschritten, sondern abgebaut wird. Das ist gut. Gleichzeitig will das BAZL eine Neufestlegung der zulässigen Lärmbelastung in der Nacht prüfen und belastet damit das Vertrauen.
Seit Jahren hat der Flughafen Zürich Probleme mit Verspätungen am Abend. Sie führen dazu, dass die zulässige Fluglärmbelastung der Bevölkerung in den ersten Nachtstunden zum Teil erheblich überschritten wird. Das BAZL friert deshalb die Anzahl Zeitfenster für Landungen ab 21 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr am Flughafen Zürich auf dem heutigen Stand ein, was die Behördenorganisation Region Ost begrüsst. Die neuen Schnellabrollwege ab Piste 28, die demnächst in Betrieb genommen werden, können vom Flughafen Zürich damit nicht zur Erhöhung der Kapazität, sondern in erster Linie zur pünktlichen Abwicklung der Landungen genutzt werden, wie von der Region Ost gefordert.
Ziel muss sein, die Lärmbelastung in den Nachtstunden zu senken
Sollten die Schnellabrollwege ab Piste 28 und weitere Massnahmen nicht ausreichen, um die Verspätungen abzubauen, erwartet die Region Ost vom BAZL weitere Auflagen, damit der Flughafen Zürich die zulässige Lärmbelastung einhält. Diese wurde 2015 vom BAZL verbindlich festgelegt. Erstaunlich ist deshalb, dass das BAZL bereits wieder eine Neufestlegung der zulässigen Lärmbelastung in der Nacht prüfen will. Dem Flughafen Zürich soll damit eine im luftfahrtpolitischen Bericht und im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) definierte Entwicklung, sprich Kapazitätserhöhung ermöglicht werden. Interessant ist, dass der Flughafen Zürich im Gesuch für das Betriebsreglement 2017, das nach den Sommerferien öffentlich aufgelegt wird, keine Veränderung der Lärmkurven für die Nacht beantragt.
Stärker mit Lärm von spätabends landenden Flugzeugen belastet würde bei einer Neufestlegung des zulässigen Fluglärms auch die Bevölkerung im Osten des Flughafens Zürich. Das kann die Region Ost nicht gutheissen. Die Planungssicherheit der Gemeinden wäre einmal mehr in Frage gestellt und der Flughafen Zürich bekäme mit einem solchen Schritt fast schon einen Freipass für weitere Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung. «Die Region Ost ist sich der Bedeutung des Flughafens Zürich für die Region und die Schweiz bewusst. Um die Akzeptanz der Bevölkerung um den Flughafen zu stärken, ist es jedoch wichtig, dass der Flughafen Zürich die Nachtruhezeit und die Grenzwerte einhält», ist Barbara Günthard-Maier, Präsidentin der Region Ost, überzeugt.