Delegiertenversammlung
Zuständigkeit
Als Gremium verantwortet die Delegiertenversammlung primär folgende Geschäfte:
Einberufung
Mindestens zweimal jährlich führt die Regio Wil eine ordentliche Delegiertenversammlung durch:
Ausserordentliche Delegiertenversammlungen sind auf Beschluss des Vorstandes oder auf
Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einzuberufen.
Delegierte
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten der Gemeinden sowie der weiteren
Körperschaften und Organisationen.
Die Gemeinden bestimmen die Delegierten nach folgendem Schlüssel
- Bis 5'000 Einwohnerinnen und Einwohner 1 Delegierter / 1 Delegierte
- Bis 10'000 Einwohnerinnen und Einwohner 2 Delegierte
- Bis 15'000 Einwohnerinnen und Einwohner 3 Delegierte
- Bis 20'000 Einwohnerinnen und Einwohner 4 Delegierte
- Mehr als 20'000 Einwohnerinnen und Einwohner 5 Delegierte
Massgebend ist die Einwohnerzahl am 31. Dezember des Vorjahres.
Die Gemeinden werden in der Regel durch Mitglieder des Gemeinderates vertreten.
Die weiteren Körperschaften und Organisationen bestimmen die Delegierten nach folgendem
Schlüssel:
- höchstens je 8 Delegierte für Vertretende von Wirtschaftsorganisationen aus dem St. Galler
sowie dem Thurgauer Regionsteil, davon höchstens 2 Delegierte je Organisation.
- höchstens je 3 Delegierte für Vertretende von weiteren Organisationen aus dem St. Galler
sowie dem Thurgauer Regionsteil, davon höchstens 1 Delegierter / 1 Delegierte je Organisation.
Als Gremium verantwortet die Delegiertenversammlung primär folgende Geschäfte:
- Genehmigung der Rechnung, des Geschäftsberichtes des Vorstands sowie des Voranschlags
- Festlegung der Mitgliederbeiträge
- Wahl des Vorstandes sowie der Präsidentin, des Präsidenten
- Wahl der Kontrollstelle
- Genehmigung des Mehrjahresprogramms
- Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder und des Vorstandes
- Einsetzen und Auflösen von Fachgruppen
- Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern
- Änderung der Statuten
- Auflösung des Vereins
Einberufung
Mindestens zweimal jährlich führt die Regio Wil eine ordentliche Delegiertenversammlung durch:
- bis spätestens 31.Mai zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung
- bis spätestens 30. November zur Beschlussfassung über den Voranschlag des folgenden Jahres
Ausserordentliche Delegiertenversammlungen sind auf Beschluss des Vorstandes oder auf
Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einzuberufen.
Delegierte
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten der Gemeinden sowie der weiteren
Körperschaften und Organisationen.
Die Gemeinden bestimmen die Delegierten nach folgendem Schlüssel
- Bis 5'000 Einwohnerinnen und Einwohner 1 Delegierter / 1 Delegierte
- Bis 10'000 Einwohnerinnen und Einwohner 2 Delegierte
- Bis 15'000 Einwohnerinnen und Einwohner 3 Delegierte
- Bis 20'000 Einwohnerinnen und Einwohner 4 Delegierte
- Mehr als 20'000 Einwohnerinnen und Einwohner 5 Delegierte
Massgebend ist die Einwohnerzahl am 31. Dezember des Vorjahres.
Die Gemeinden werden in der Regel durch Mitglieder des Gemeinderates vertreten.
Die weiteren Körperschaften und Organisationen bestimmen die Delegierten nach folgendem
Schlüssel:
- höchstens je 8 Delegierte für Vertretende von Wirtschaftsorganisationen aus dem St. Galler
sowie dem Thurgauer Regionsteil, davon höchstens 2 Delegierte je Organisation.
- höchstens je 3 Delegierte für Vertretende von weiteren Organisationen aus dem St. Galler
sowie dem Thurgauer Regionsteil, davon höchstens 1 Delegierter / 1 Delegierte je Organisation.