Revision kantonaler Richtpläne in der Region
Am 1. Januar 2014 trat das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft und setzte den Kantonen eine Frist von fünf Jahren, um ihre Richtpläne den neuen Bestimmungen anzupassen. Die Revisionen der Kantonalen Richtpläne, welche die Region betreffen sind im vollen Gange.
Unterschiedliche Ansätze in der Revision der Richtpläne
Während im Kanton Thurgau die Revision in allen Bereichen in einem gemacht wurde und per Ende 2017 vom Grossen Rat verabschiedet werden konnte, wurde im Kanton St. Gallen ein anders Verfahren gewählt. Nachdem am 1. November 2017 der Teil Siedlung vom Bund genehmigt wurde und inkraft ist, werden nun Teile Verkehr, Landschaft sowie Ent- und Versorgung im Jahr 2018 erarbeitet. Der revidierte Richtplan des Kantons Thurgau, wurde an den Bund übergeben. Eine Rückmeldung wird für Sommer 2018 erwartet. Der revidierte Richtplan wird seit Januar 2018 angewendet.
Richtplan ist rollende Planung
Damit der Richtplan aktuell bleibt, muss er regelmässig angepasst werden. Richtplanung ist rollende Planung, ein Prozess, der die Entwicklung eines Kantons begleitet und auf geänderte Verhältnisse oder neue Aufgaben reagiert. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat deshalb Anfangs Februar die jährliche Anpassung des Richtplans erlassen. Zu den Anpassungen gehören die Festlegung zusätzlicher Arbeitsplatzstandorte und neuer Deponie- und Abbaustandorte. Detaillierte Angaben zu den Änderungen finden sie hier.
Auch Richtplan Zürich für Regio Wil interessant
Der Richtplan Zürich regelt unter anderem die Raumplanerischen Bedingungen für den Flughafen Zürich. Insbesondere die Abgrenzungslinien sind für die Thematik des Fluglärms für die Region interessant. Die Regio Wil ist Mitglied der Region Ost, welche sich für einen Verträglichen Fluglärm einsetzt. Die Region Ost hat entsprechend zum Richtplan Zürich Stellung genommen. Diese finden sie hier.