Arbeitszonen müssen bewirtschaftet werden
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Konzept Arbeitszonenbewirtschaftung freigegeben. Das Konzept gründet auf einer Vorgabe des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes und soll den haushälterischen Umgang mit Arbeitszonen gewährleisten.
Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes fordert einen haushälterischen Umgang mit dem Boden sowie eine konsequente und qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen. Das Gesetz betrifft nebst den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen auch die Arbeitszonen. In diesem Zusammenhang nennt das Gesetz die Einführung einer Arbeitszonenbewirtschaftung als Voraussetzung für die Ausscheidung neuer Arbeitszonen. Das Ziel der Arbeitszonenbewirtschaftung ist aus Sicht des Bundes, die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen aus überkommunaler Sicht zu gewährleisten.
Detailierung der Vorgaben des Kantonalen Richtplanes
Im Kanton Thurgau ist im Richtplan die Einführung der Arbeitszonenbewirtschaftung festgehalten. Die Federführung hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), beigezogen werden ausserdem das Amt für Raumentwicklung (ARE), die Regionalplanungsgruppen und die Gemeinden. Der Regierungsrat hat nun das Konzept zur Kenntnis genommen und das AWA sowie das ARE beauftragt, das Konzept umzusetzen.
Diverse Aktivitäten geplant
Das Konzept sieht vor, die Arbeitszonen haushälterisch und zweckmässig zu nutzen, die Bereithaltung von Flächen gemäss den Bedürfnissen der Wirtschaft zu unterstützen und damit die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, sind folgende Aktivitäten geplant: Führen einer Übersicht der Arbeitszonen und Betreiben eines Flächenmonitorings; Unterstützung von Unternehmen bei der Suche nach Immobilien und Flächen; Unterstützung bei der Entwicklung von Flächen mit hohem wirtschaftlichem Potenzial; Einzonung von Arbeitszonen und Regelung und Vergabe von räumlich noch nicht festgelegten Flächenkontingenten. Der Aufbau und Betrieb der Arbeitszonenbewirtschaftung soll mit den in den entsprechenden Ämtern zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und im Rahmen des ordentlichen Budgets sichergestellt werden.
Arbeitszonenmanagement der Regio Wil und des Kantons St. Gallen
Mit den kantonalen Richtplänen sind die Regionen - insbesondere im Kanton St. Gallen - verstärkt in die Pflicht genommen worden. So ist auch die Regio Wil am Aufbau eines Arbeitszonenmangements. Auch der Kanton St. Gallen ist an der Aufarbeitung der Strategie für den Umgang mit Arbeitszonen - insbesondere mit den STAST. Der Prozess ist jedoch noch voll im Gange.
Hier gehts zur Originalmeldung des Kantons Thurgau.