02.07.2013
Das Agglomerationsprogramm Wil, 2. Generation, wurde im Dezember 2011 dem Bund zur Prüfung eingereicht. Es schlägt Strategien und Massnahmen für eine koordinierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung vor und ist Grundlage für eine Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen durch den Bund. Nach rund 1 ½ Jahren liegt der Entwurf des Prüfberichtes zum Agglomerationsprogramm Wil vor und die Vernehmlasssung zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr wurde eröffnet. Diese Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2013. Die Regio Wil wird zusammen mit den beiden Kantonen St. Gallen und Thurgau die Unterlagen detailliert prüfen und Stellung beziehen.
Agglomerationsprogramm Wil bei den Besten
Beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) wurden insgesamt 41 Agglomerationsprogramme der zweiten Generation mit einem Investitionsvolumen von zwanzig Milliarden Franken eingereicht. 35 Programme erhalten Bundesbeiträge. Das Agglomerationsprogramm Wil wurde sehr positiv beurteilt. Mit einem Mitfinanzierungsanteil durch den Bund von 40% (fast 30 Mio. Franken) liegt Wil im Vergleich mit den anderen Agglomerationen bei den höchst gesprochenen Beitragssätzen.
Roter Faden für nachhaltige Raum- und Verkehrsplanung ersichtlich
Der Bund würdigt die deutliche Auslegung des Agglomerationsprogramms Wil auf die Zielsetzungen einer nachhaltigen Raum- und Verkehrsplanung. Das Agglomerationsprogramm baut auf kohärenten Teilverkehrskonzeptionen für die Zentren Wil und Uzwil auf. Von den Analysen über das Zukunftsbild bis zu den Massnahmen ist ein roter Faden ersichtlich. Die Agglomeration setzt wirkungsvolle Massnahmen um, um die Verkehrsentwicklung entsprechend dem Zukunftsbild zu steuern und abgestimmt darauf die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Im Verkehrsbereich liegen die Stärken des Agglomerationsprogramms in der weiteren flächendeckenden Steigerung der Qualität des Systems des öffentlichen Verkehrs (ÖV). Für die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen setzt die Agglomeration eine Palette an Massnahmen zur Siedlungsverdichtung und -konzentration ein.
Die Regio Wil freut sich, dass mit wenigen Ausnahmen sämtliche Massnahmen in den beantragten zeitlichen Prioritäten unterstützt werden. So werden im Zeithorizont 2015-2019 verschiedene Betriebs- und Gestaltungskonzepte u.a. im Zusammenhang mit der Verkehrsentlastung und der Bahnhofaufwertung Wil mitfinanziert. Hinzu kommen für die Regio Wil-Gemeinden Beiträge für die Umsetzung der vielen Massnahmen im Langsamverkehr.
Gesamtpaket ESP Wil-West mit unterschiedlichen Priorisierungen
Der grosse Wermutstropfen aber ist, dass der Handlungsbedarf beim Entwicklungsschwerpunkt Wil-West grundsätzlich unterstützt wird, dennoch eine zeitliche Verschiebung einzelner Massnahmen aus dem Gesamtpaket aufgrund ungenügenden Reifegrades erfolgte. So wurde die Zonierung des ESP Wil-West vom Bund mit der Priorität A (Zeitrahmen 2015-2019), die Massnahmen Autobahnanschluss Wil-West und Infrastruktur, Bahnhalt und Trasseeverlegung der Frauenfeld-Wil-Bahn hingegen mit der Priorität C (Zeitrahmen ab 2023) versehen. Massgeblich für die Beurteilung dieser Massnahmen war der Planungsstand zum Zeitpunkt der Eingabe an den Bund, d.h. Dezember 2011. In der Zwischenzeit sind zentrale Fragen des Gebietes und der Infrastruktur geklärt. Auch wenn die Realisierung Wil-West in Etappen erfolgt, muss eine Gesamtplanung unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten verschiedener Massnahmen erfolgen. So stehen u.a. diese Massnahmen auch im Zusammenhang mit der Zentrumsentlastung der Stadt Wil.
Obwohl seitens Bund noch nicht alle Gelder zugesichert und die Priorisierungen noch nicht abschliessend sind, wird die Regio Wil aufgrund der guten Beurteilung die Gesamtplanung Wil-West weiter vorantreiben und mit einer etappierten Gesamtverkehrserschliessung koordinieren.
In der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss werden die Regio Wil und die beiden Kantone St. Gallen und Thurgau den Aspekt der Gesamtplanung und die verschiedenen Abhängigkeiten der Massnahmen deutlich betonen und eine Anpassung und Abstimmung der Massnahmen-Priorisierung insbesondere im Zusammenhang mit dem ESP Wil-West beantragen.
Definitiver Entscheid im Frühjahr 2014
Im Anschluss an die Vernehmlassung wird der Bundesrat dem Parlament bis im Frühjahr 2014 in einer Botschaft beantragen, wie die für die Agglomerationen vorgesehenen Mittel aus dem Infrastrukturfonds verteilt werden sollen. In der Botschaft werden die Ergebnisse der Vernehmlassung und der Gespräche mit den Agglomerationen berücksichtigt. Die Mittel sollen dann bis Anfang 2015 von den eidgenössischen Räten freigegeben werden.