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> Do. 23. November 2023, 18.00 Uhr |
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Die Agglomerationsprogramme sind ein wichtiger Pfeiler der Agglomerationspolitik des Bundes und der nachhaltigen Raumentwicklung der Schweiz. Sie streben eine koordinierte Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft in urbanen Räumen an. Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF, der sie langfristig sichern soll, kommt im Februar 2017 zur Abstimmung.
Städte und Agglomerationen gehören zu den wirtschaftlichen Motoren der Schweiz. Bevölkerung, Wirtschaft und Arbeitsplätze werden dort weiter wachsen und die Verkehrsinfrastrukturen belasten. Um die Leistungsfähigkeit zu erhalten, sind Investitionen nötig. Die Agglomerationen verfügen aber allein nicht über ausreichende finanzielle Mittel. Der Bund leistet deshalb im Rahmen der Agglomerationsprogramme aus dem Infrastrukturfonds Beiträge an ihre Verkehrsprojekte.
Das Agglomerationsprogramm ist ein Planungsinstrument und soll gemeinde-, zum Teil auch kantons- und landesübergreifend die Verkehrssysteme der Agglomerationen verbessern und die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung koordinieren. Dazu legen die Trägerschaften das Zukunftsbild für die Agglomerationsentwicklung fest und erarbeiten entsprechende Strategien und Massnahmen. Mit dem Agglomerationsprogramm stellen die Trägerschaften dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) einen Antrag auf Bundesbeiträge für ihre Verkehrsinfrastrukturen.
In der Regel unterliegen die Agglomerationsprogramme einem Vierjahreszyklus. Die erste Generation Agglomerationsprogramme wurde Ende 2007 eingereicht. Ende 2010 gab das Parlament die Bundesmittel für die Etappe ab 2011 frei. Die zweite Generation Agglomerationsprogramme wurde bis Mitte 2012 eingereicht. 2014 gab das Parlament die Bundesmittel für die Etappe ab 2015 frei.
Die dritte Generation Agglomerationsprogramme wird bis Ende 2016 beim Bund eingereicht und 2016/2017 vom Bund bewertet. Vorgesehen ist, dass die Bundesmittel ab 2019 freigegeben werden. Das bestehende Agglomerationsprogramm soll aktualisiert und allenfalls in Teilbereichen ergänzt werden. Zusätzlich sind die bisherigen Inhalte, insbesondere das Zukunftsbild und die Teilstrategie Siedlung und die Siedlungsmassnahmen, mit dem revidierten Raumplanungsgesetz sowie mit den angepassten kantonalen Richtplänen abzustimmen.
Der Bund prüft die Agglomerationsprogramme und fasst die Ergebnisse in Prüfberichten zusammen. Diese Prüfberichte dienen als Grundlage für die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2019 für das Programm Agglomerationsverkehr.
Quelle: www.admin.ch
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