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Delegiertenversammlungen 2023:

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Die Regierungen der Kantone St.Gallen und Thurgau teilen mit:

«WILWEST noch nachhaltiger ausgestalten und Dialog fortsetzen»

  
Regierungsvertretungen der Kantone St.Gallen und Thurgau führen den Dialog zur Zukunft des Gesamtvorhabens WILWEST mit den Fraktionsdelegationen bei der Kantonsparlamente weiter. Anfang Mai trafen sie sich zum "Nachhaltigkeits-Check". Das Fazit: Das von Fachexperten bereits als nachhaltig eingestufte Vorhaben soll noch vorbildlicher werden. Die zusätzlichen Abklärungen brauchen  Zeit. Das sieht auch das Bundesamt für Raumentwicklung so und hat mit Blick  auf die Fristen für die Umsetzung des Agglomerationsprogramms Entgegenkommen signalisiert.
  
Am zweiten Austausch zwischen den Fraktionsdelegationen beider Kantonsparlamente und den Regierungsvertretungen sind die Anliegen und Fragen der Fraktionen im Vordergrund gestanden. In einem ersten Teil erläuterten Fachexperten die Ergebnisse einer wissenschaftlich fundierten Nachhaltigkeitsüberprüfung des Gesamtvorhabens WILWEST und den Stand bei der vorgesehenen Kompensation der Fruchtfolgeflächen. Dabei wurde deutlich, dass die bisherigen Planungen bezüglich Nachhaltigkeit bereits einen guten Stand erreicht haben. Es wurden aber auch Potentiale für mögliche Verbesserungen aufgezeigt.

Danach wurden in einem Workshop Fragen zum Gesamtvorhaben WILWEST wie auch  Grundsatzfragen zur zukünftigen Wirtschaftsentwicklung in den Kantonen St.Gallen und Thurgau diskutiert. Man war sich unter den Fraktionsdelegationen weitgehend einig,  dass das identifizierte Optimierungspotenzial unter der ganzheitlichen Betrachtung der  Nachhaltigkeit soweit sinnvoll ausgeschöpft werden soll. Weiter sind die komplexen Zusammenhänge des Gesamtvorhabens WILWEST der Bevölkerung und der Wirtschaft  verständlicher zu erklären. Alle Fraktionsdelegationen waren zudem klar der Auffassung, dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiterhin der richtige Weg sei  und bestätigten ihre Bereitschaft, den Dialog weiterzuführen. Die Anliegen der Fraktio- nen wurden deshalb dokumentiert und werden nun von den Projektbeteiligten überprüft  und soweit möglich in den Folgearbeiten berücksichtigt. Der Dialog sowie die zusätzlichen Abklärungen sind für alle Beteiligten ein zweckmässiger Weg, die Zukunft des  Projekts WILWEST zu klären. Entscheide sind frühestens 2025 zu erwarten.
    
Sorgfältige Abklärungen brauchen Zeit  
Damit die Umsetzung des Agglomerationsprogramms Wil nicht längerfristig blockiert wird, ist die Fortführung des Gesamtvorhabens WILWEST auch den Gemeinden der Region Wil ein wichtiges Anliegen. Dies hat der Vorstand der Regio Wil im Rahmen des  zweiten Austausches nochmals bekräftigt. Da die Arealentwicklung zentraler Teil des  Agglomerationsprogramms Wil der 3. Generation ist, bestehen bundesrechtliche Vorgaben für die Umsetzung. Insbesondere sind die Zusagen für die Mitfinanzierung des Bundes grundsätzlich an Fristen gebunden. In Wil West müsste spätestens im Jahr 2025 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Angesichts der laufend politischen Diskussionen und den noch zu tätigenden Abklärungen kann diese Frist nicht eingehalten werden. Die Kantone konnten am Austausch aber bekanntgeben, dass sich das zuständige Bundesamt für Raumentwicklung anlässlich einer Aussprache durchaus bereit zeigte,  auf die Besonderheiten im Agglomerationsprogramm Wil zu reagieren und allenfalls  auch Fristerstreckungen zu gewähren. Dies ausdrücklich auch deshalb, weil das Gesamtvorhaben WILWEST beim Bund als raumplanerisch vorbildlich beurteilt wird.

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